Lange Zeit hat sich der Gesetzgeber mit Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zurückgehalten, es wurde auf Freiwilligkeit und unternehmerische Initiative gesetzt. Dies ändert sich nun: eine Gesetzesrevision zwingt Unternehmen zur Lohngleichheitsanalyse. Erfahren Sie, was auf die Unternehmen zukommt und was unternommen werden kann.

Was ändert sich im Gesetz?

Anfangs Dezember 2018 wurde die Revision des Gleichstellungsgesetztes beschlossen. Alle Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden sind von der Gesetzesänderung betroffen und müssen die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau prüfen. Dies betrifft zwar rund 43% aller Beschäftigten aber nur 0.9% aller Unternehmen in der Schweiz. Der gesetzliche Anspruch auf Lohngleichheit (und nicht Lohngerechtigkeit, siehe unser Artikel) soll sich in der Schweiz damit stärker durchsetzen und die Unternehmen dabei in die Pflicht nehmen.

Der Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit muss durch eine wissenschaftliche und rechtskonforme Methode erfolgen. Das Gesetz verweist selbst hierfür bereits auf das kostenlose statistische Analyseinstrument des Bundes; Logib. Grundsätzlich sind auch andere Methoden anwendbar, wobei sich Logib als einfaches und praktisches Instrument am ehesten anbietet. Das Resultat der Analyse muss durch ein Revisionsunternehmen geprüft werden.

In jedem Fall müssen zumindest die Mitarbeitenden über das Resultat informiert werden. Börsenkotierte betroffene Unternehmen müssen das Resultat darüber hinaus zwingend im Anhang des Jahresberichts publizieren. Gesetzlich sind jedoch keine Strafmassnahmen vorgeschrieben, falls ein Unternehmen die Lohngleichheitsanalyse nicht einhält. Die Kommunikationspflicht ist somit das einzige Mittel, fehlbare Unternehmen zu «sanktionieren».

Die gesetzliche Massnahme ist auf 12 Jahre beschränkt. Unternehmen müssen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und kommunizieren. Kann jedoch in einer Analyse die Lohngleichheit effektiv nachgewiesen werden, entfallen die weiteren Analysen.

Wie können Unternehmen das Gesetz einhalten?

In den letzten Jahren haben sich verschiedene HR-Dienstleister auf dem Thema der Lohngleichheit spezialisiert und begleiten Unternehmen in der Auseinandersetzung und Analyse der Daten und Prozesse. Als anerkannte Lohngleichheitsexperten des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) können wir für Unternehmen im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Änderung die Lohngleichheitsanalyse durchführen.

Unser Verfahren «Fair-ON-Pay» umfasst hierfür ein schlankes und pragmatisches Vorgehen:

  • Unternehmen (mit 50 und mehr MA) können damit die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gesetzeskonform überprüfen lassen.
  • Fair-ON-Pay stützt sich dabei auf den Kontrollkriterien und Normen des EBG ab und nutzt unter anderem das offizielle Instrument Logib.
  • Das Vorgehen ist effizient und schlank und dadurch kostengünstig.
  • Das Verfahren ermöglicht es zudem, mithilfe einer fakultativen Zusatzanalyse den konkreten Handlungsbedarf auf Ebene der Funktionen und Mitarbeitenden zu identifizieren.

Logib: ein pragmatischer Startpunkt

Aller Kritik zum Trotz bietet Logib auch einen grossen Vorteil: die Resultate geben mit relativ wenig Aufwand einen Überblick über das Unternehmen. Die Analyse kann somit zu einer bewussten Auseinandersetzung mit dem Thema und auch gerade mit der proportionalen Vertretung führen.

Logib ist jedoch nur eine Hilfe, aber keine alleinige Strategie für die Realisierung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann und insbesondere der unternehmerischen Lohngerechtigkeit. Die Details des Logib-Resultats sind zudem schwierig zu interpretieren und sollten nicht angewendet werden, um den individuellen Handlungsbedarf einzelner Mitarbeitenden abzuleiten und ebenso wenig mitarbeiterspezifische Gehaltsanpassungen zu planen. Dies bedarf einer detaillierteren Analyse oder einer Begleitung durch Vergütungsexperten.

Mit der gesetzlichen Änderung werden Unternehmen wohl kaum noch einen Bogen um das offizielle Instrument des Bundes machen können.

Auch wenn das Logib-Instrument nicht die alleinige Lösung für die Lohngleichheit ist, es ist das Ende der Straussenpolitik und repräsentiert die Bürste, mit der sich der Sand aus den Haaren gefegt werden kann. Es bildet eine Grundlage für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema der gerechten Vergütung. Um daneben die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, können sich Unternehmen bereits jetzt mit Fair-ON-Pay analysieren lassen.

Im Rahmen eines Fair-ON-Pay Verfahrens werden drei Dokumente erstellt:

  • Ausführlicher technischer Bericht: der das technische Vorgehen und die Verarbeitung der Daten verständlich darlegt
  • Kompakter Ergebnisbericht: der das konzeptuelle Vorgehen erklärt und die Resultate inklusive Handlungsempfehlungen verständlich darstellt
  • Handlungsbedarfsanalyse (fakultativ): Excel-Liste mit Auflistung aller Mitarbeitenden mit potentiellem Handlungsbedarf

Unternehmen, welche sich im Markt hervorheben möchten und intern oder auch extern proaktiv kommunizieren möchten, dass Lohngleichheit für sie ein wichtiges Thema ist, können sich zusätzlich offiziell zertifizieren lassen. Das Ergebnis des Fair-ON-Pay-Verfahrens kann daher bei Bedarf mit einem Audit der neutralen Kontrollstelle SGS mit einem offiziellen Zertifikat beglaubigt werden. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren.

Somit haben Unternehmen mit Fair-On-Pay somit die Wahl, sich auf eine einmalige gesetzeskonforme externe Überprüfung der Lohngleichheit zu konzentrieren, oder das Resultat zusätzlich zertifizieren zu lassen und damit ein deutliches Engagement gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und allgemeiner den Stakeholdern zu signalisieren.