Lohngleichheit beginnt mit Klarheit

Lohngleichheit und Transparenz gewinnen zunehmend an Bedeutung – doch viele Unternehmen scheitern an fehlenden Strukturen. Klare Funktionslandschaften sind der Schlüssel, um Rollen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu gestalten.

Im Idealfall kann HR durch die Einführung einer analytischen Funktionsbewertung eine klare und durchgängige Funktionsstruktur schaffen. Die analytische Funktionsbewertung ist ein wirksames Instrument zur Herstellung von Vergleichbarkeit zwischen Funktionen und verschiedenen Unternehmensbereichen. Sie folgt einem einheitlichen und nachvollziehbaren Massstab, der eine gemeinsame Grundlage für personalpolitische Entscheidungen schafft. Die Funktionsbewertung ermöglicht es, Klarheit über die erforderlichen Qualifikationen und Anforderungen aller Funktionen zu gewinnen, Entwicklungspfade systematisch zu gestalten und auch direkt systematische Funktionsbeschreibungen zu erarbeiten.

Entgegen einer weitverbreiteten Befürchtung im HR-Umfeld muss eine Funktionsbewertung nicht zwangsläufig mit grossem Aufwand verbunden sein. Mit professioneller externer Begleitung können Unternehmen den Prozess sehr effizient gestalten. Je nach Methode können an einem Tag durchaus 50 Funktionen bewertet werden. Ein mittelgros­ses Unternehmen mit mehreren Hundert Mitarbeitenden kann so in weniger als einer Arbeitswoche seine gesamte Funktionslandschaft strukturiert bewerten.

Für Kleinunternehmen mit nur einigen Dutzend Mitarbeitenden, die die Kosten für eine externe Begleitung (noch) scheuen, gibt es einen kostenlosen pragmatischen ersten Schritt hin zu einer Funktionsstruktur. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt nämlich seit Kurzem mit Logib Modul 2 ein kostenloses Online-Tool für Kleinfirmen zur Verfügung, in welchem eine vereinfachte analytische Funktionsbewertung selbstständig durchgeführt werden kann. Damit kann sich eine Kleinfirma erstmals mit einer systematischen Funktionsstruktur auseinandersetzen und eine Basis für die so wichtige Gleichwertigkeit in Bezug auf Lohngleichheit, aber auch für weiterführende HR-Prozesse schaffen.